Jeder Ausländer kann Immobilien in Kroatien kaufen und verkaufen, sofern das Herkunftsland mit der Republik Kroatien ein Abkommen über gegenseitige Beziehungen unterzeichnet hat, das den Prozess des Kaufs und Verkaufs von Immobilien regelt. Polen hat ein solches Abkommen mit der Republik Kroatien unterzeichnet.

 

 


Seit Februar 2009 benötigen Bürger der Europäischen Union keine Genehmigung mehr, um Immobilien in der Republik Kroatien zu kaufen. Immobilien können von einer natürlichen oder juristischen Person erworben werden.
Eine natürliche Person benötigt für den Kauf/Verkauf von Immobilien einen Reisepass oder Personalausweis und eine OIB-Identifikationsnummer.
Kosten des Immobilienkaufs:
- für die Leistungen einer Rechtsanwaltskanzlei einschließlich Notarkosten und Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister: 1 % des Transaktionswerts, mindestens jedoch 1.500 Euro. Das Büro bereitet einen Kauf- und Verkaufsvertrag vor und begleitet den gesamten Kaufprozess bis zur Eintragung in das Grund- und Hypothekenregister;
- einmalige Grunderwerbssteuer: 3 % des Transaktionswerts (zahlbar nach Berechnung durch das Finanzministerium der Republik Kroatien und Ausstellung einer Entscheidung) * ;
- Vermittlungsprovision: 3 % netto + gültige MwSt., mindestens 2500 Euro.


*Die oben genannten Informationen decken nicht alle rechtlichen und finanziellen Aspekte des Immobilienkaufs ab, sondern sollen Ihnen eine allgemeine Orientierungshilfe für den Prozess des Immobilienkaufs in Kroatien geben.

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